Angelclub "He Tütt" Balje e.V. - Fischereiordnung

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Auszüge aus der Fischereiordnung des AC Balje gilt:

Mitglieder führen Ihren Erlaubnisschein, Fangliste und Sportfischerpass mit gültiger Beitragsmarke mit.

Erforderliche Hilfsgeräte: Unterfangkescher, Hakenlöser, Fischtöter, Zentimetermaß, Messer

Erlaubt sind zwei Handangeln. Eine Raubfischangel zählt als Handangel. Köderfische dürfen nur verwendet werden, wenn diese zuvor entsprechend den Tierschutzbestimmungen getötet werden.

Eisangeln ist grundsätzlich verboten. Spinnfischen und Fischen mit der Fliegenrute ist erlaubt, solange andere Angler nicht beeinträchtigt werden. Angeln vom Boot aus ist verboten.

Die Angeln sind stets unter Aufsicht zu halten. Die Angelplatzbreite beträgt 5 Meter. Untermaßige Fische sind schonend zurückzusetzen. Für den Friedfischfang dürfen nur einfache Haken verwendet werden. Je Angel ein Haken. Aalschnüre und Aalreusen sind verboten.

Mitglieder sind verpflichtet, eine genaue Fangliste zu führen. Der Fang ist sofort am Gewässer mit Kugelschreiber einzutragen.

Das Betreten von Gras- und Heuland ist verboten. Besonders gekennzeichnete Grundstücke dürfen nicht betreten werden. Für verursachte Schäden haftet jeder selbst. 

Das Befahren der Ufer und der Landzungen des Freiburger Fischteiches mit dem Auto und anderen Fahrzeugen ist verboten!